Wer sein Dach vermieten kann
Für einen Mobilfunkstandort kommt praktisch jede Eigentümerform in Frage:
- Privateigentümer eines Mehrfamilien- oder Geschäftshauses
- Wohnungsbaugesellschaften und kommunale Wohnungsunternehmen
- Wohnungseigentümergemeinschaften – dazu Abschnitt 05
- Eigentümer von Gewerbe- und Industrieimmobilien, Hallen und Lagergebäuden
- Gemeinden mit Verwaltungsgebäuden, Schulen oder Bauhöfen
Entscheidend ist nicht die Eigentümerform. Ausschlaggebend ist, ob ein Betreiber gerade einen Standort in Ihrem Gebiet benötigt. Das prüfen wir kostenlos für Sie.

