Ziegeldächer einer Kleinstadt im Abendnebel, dahinter ein höheres Wohngebäude mit Mobilfunkanlage auf dem FlachdachZiegeldächer einer Kleinstadt im Abendnebel, dahinter ein höheres Wohngebäude mit Mobilfunkanlage auf dem Flachdach
Ratgeber für Eigentümer

Dachfläche vermieten: Was ein Mobilfunkstandort auf Ihrem Dach einbringt.

Netzbetreiber und Funkturmgesellschaften suchen dauerhaft Dachflächen in Städten und Ortszentren. Für Eigentümer heißt das: planbare Einnahmen über Jahrzehnte, ohne eigene Investition. Was das konkret bedeutet, also Miete, Laufzeit und Ablauf, steht hier. Sachlich und realistisch, aus 27 Jahren Standortakquisition.

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Wer sein Dach vermieten kann

Für einen Mobilfunkstandort kommt praktisch jede Eigentümerform in Frage:

  • Privateigentümer eines Mehrfamilien- oder Geschäftshauses
  • Wohnungsbaugesellschaften und kommunale Wohnungsunternehmen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften – dazu Abschnitt 05
  • Eigentümer von Gewerbe- und Industrieimmobilien, Hallen und Lagergebäuden
  • Gemeinden mit Verwaltungsgebäuden, Schulen oder Bauhöfen

Entscheidend ist nicht die Eigentümerform. Ausschlaggebend ist, ob ein Betreiber gerade einen Standort in Ihrem Gebiet benötigt. Das prüfen wir kostenlos für Sie.

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Welche Dächer in Frage kommen

Ob ein Dach geeignet ist, entscheidet sich an vier Punkten:

  • Lage im Suchkreis: Der Betreiber sucht in einem eng umgrenzten Gebiet. Liegt Ihr Dach darin, ist die wichtigste Bedingung erfüllt.
  • Höhe im Verhältnis zur Umgebung: Das Gebäude sollte die Nachbarbebauung überragen oder ihr zumindest gleichkommen.
  • Platz für die Anlage: Auf Flachdächern lassen sich Antennenträger und Technik frei aufstellen. Giebeldächer kommen aber ebenso in Frage.
  • Zugang: Für Aufbau und spätere Wartung muss das Dach erreichbar sein, in der Regel über einen eigenen Zugang.

Auch Giebeldächer sind gut geeignet.

Viele Eigentümer eines Hauses mit Giebel- oder Satteldach nehmen an, ihr Gebäude scheide von vornherein aus. Das stimmt nicht. Entscheidend ist der Raum unter dem First: Stehen dort ab etwa 2,20 Meter Höhezur Verfügung und ist der Dachboden nicht ausgebaut, ist das ein guter Ausgangspunkt.

Im Dachraum findet die Technik Platz. Antennen und Mast bleiben sichtbar – anders lassen sie sich nicht betreiben.

Die technische Prüfung des Gebäudes übernehmen später die Planungsbüros des Netzbetreibers. Sie müssen dafür nichts vorbereiten und nichts beauftragen.

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Was die Vermietung einbringt

Aus unserer Verhandlungspraxis ist für Dachstandorte folgende Spanne realistisch:

StandortartÜbliche Jahresmiete
Dachstandortca. 3.000 bis 9.000 Euro

In ländlichen Regionen liegen die Mieten am unteren Ende, in Großstädten deutlich höher.

Über die Region hinaus fließen zwei Vertragspunkte in die Miethöhe ein:

  • Exklusivität: ob der Betreiber die Fläche exklusiv nutzt.
  • Untervermietungsrecht: ob der Betreiber Technik weiterer Anbieter am Standort zulassen darf.

Wie diese Punkte ausgestaltet werden, ist Teil der Vertragsverhandlung. Wir sorgen dafür, dass am Ende eine Vereinbarung steht, die für beide Seiten über die gesamte Laufzeit trägt.

Diese Spannen sind Erfahrungswerte aus unserer Verhandlungspraxis, keine Zusage. Was Ihr Dach wert ist, entscheiden die Netzplanung des Betreibers und die Verhandlung.

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Was auf Sie zukommt – und was nicht

  • Kosten: keine. Aufbau, Betrieb und Rückbau trägt der Betreiber. Der Strom läuft über einen eigenen Zähler und wird direkt zwischen Betreiber und Energieversorger abgerechnet.
  • Laufzeit: bei Dachstandorten 10 bis 20 Jahre Grundlaufzeit. Verlängerungsoptionen und Mietanpassungen sind Verhandlungssache.
  • Zeit bis zur ersten Miete: 4 bis 8 Monate bis zur Unterschrift, danach 12 bis 36 Monate bis zum Bau. Wer heute ein Dach anbietet, sollte in Jahren denken – dafür läuft der Vertrag danach über Jahrzehnte.
  • Unsere Leistung: ebenfalls kostenlos. Wir werden vom Netzbetreiber vergütet.

Meist ohne Baugenehmigung

Eine Anlage auf dem Dach braucht in vielen Bundesländern kein Baugenehmigungsverfahren. Mehrere Länder haben die frühere Grenze von 10 Metern inzwischen angehoben:

BundeslandInnerortsAußerorts
Bayernbis 15 mbis 20 m
Nordrhein-Westfalenbis 15 mbis 20 m
Baden-Württembergbis 15 mbis 20 m

Entscheidend für Dachstandorte ist, wie gemessen wird: Es zählt nicht die Höhe des Gebäudes, sondern nur die Höhe der Anlage ab dem Punkt, an dem sie das Dach durchstößt. Auf einem zwanzig Meter hohen Haus kann ein zwölf Meter hoher Antennenträger also verfahrensfrei sein. Das spart Monate.

Stand September 2026. Bauordnungsrecht ist Ländersache: Die Werte unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, in einigen gilt weiterhin die 10-Meter-Grenze, und die Regelungen werden regelmäßig geändert. Verbindlich ist allein die Bauordnung des jeweiligen Landes. Für Ihren Standort klären wir das im Einzelfall.

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Wenn das Dach einer Eigentümergemeinschaft gehört

Ein Dachstandort in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist kein Sonderfall, sondern Alltag. Die Vermietung ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung – und daran scheitert sie meist nur, wenn die Eigentümer nicht wissen, worüber sie abstimmen.

Wir liefern die Unterlagen, die dafür gebraucht werden: eine verständliche Darstellung des Vorhabens, die Vertragsgrundlagen und eine beschlussfähige Vorlage für die Versammlung. Auf Wunsch stellen wir das Vorhaben in der Versammlung selbst vor und beantworten die Fragen der Eigentümer, auch die kritischen.

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So läuft die Vermietung ab

  1. 1Sie melden Ihr Dach. Adresse, Gebäudeart und ein paar Fotos genügen.
  2. 2Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Dach grundsätzlich geeignet wäre.
  3. 3Wir verhandeln. Miete, Laufzeit, Zutritt und Stromregelung – mit dem Betreiber, auf Basis seiner Vertragsmuster, in Ihrem Interesse.
  4. 4Unterschrift und Betreuung. Sie unterschreiben einen verhandelten Vertrag. Danach bleiben wir über die Laufzeit Ihr Ansprechpartner.

Sie haben statt eines Dachs eine Freifläche? Dann lohnt der Blick aufGrundstück für einen Sendemast vermieten.

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Dach anbieten
Dachfläche vermieten

Häufige Fragen.

Wie viel Miete bringt eine Dachfläche für Mobilfunk?

Dachstandorte liegen üblicherweise zwischen 3.000 und 9.000 Euro Jahresmiete, ländlich am unteren Ende, in Großstädten deutlich höher. Neben der Region fließen Vertragspunkte wie Exklusivität und Untervermietungsrecht in die Miethöhe ein.

Welche Dächer eignen sich für einen Mobilfunkstandort?

Entscheidend sind die Lage im Suchkreis des Betreibers, die Höhe im Verhältnis zur Nachbarbebauung, Platz für die Anlage und ein Zugang für Aufbau und Wartung. Auf Flachdächern lässt sich die Technik frei aufstellen; Giebeldächer eignen sich ebenso, wenn der Dachboden nicht ausgebaut ist und unter dem First etwa 2,20 Meter Höhe zur Verfügung stehen.

Eignet sich auch ein Haus mit Giebeldach?

Ja. Voraussetzung ist ein nicht ausgebauter Dachboden mit ausreichend Raumhöhe – ab etwa 2,20 Meter bis zum First. Im Dachraum findet dann die Technik Platz; Antennen und Mast bleiben sichtbar.

Kann eine Eigentümergemeinschaft ihr Dach vermieten?

Ja. Die Vermietung ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung. Wir liefern eine beschlussfähige Vorlage samt verständlicher Darstellung des Vorhabens und stellen es auf Wunsch in der Versammlung selbst vor.

Was kostet mich die Vermietung meiner Dachfläche?

Nichts. Aufbau, Betrieb und Rückbau trägt der Betreiber, der Strom läuft über einen eigenen Zähler. Auch unsere Leistung ist für Sie kostenlos – wir werden vom Netzbetreiber vergütet.

Braucht eine Mobilfunkanlage auf dem Dach eine Baugenehmigung?

In vielen Bundesländern nicht. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg stellen Antennen und Antennenträger bis 15 Meter innerorts verfahrensfrei, außerorts bis 20 Meter. Gemessen wird ab dem Punkt, an dem die Anlage das Dach durchstößt – nicht ab dem Boden. In anderen Ländern gilt teilweise weiterhin eine Grenze von 10 Metern (Stand September 2026, verbindlich ist die jeweilige Landesbauordnung).

Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?

Bei Dachstandorten sind 10 bis 20 Jahre Grundlaufzeit üblich. Verlängerungsoptionen und Mietanpassungen verhandeln wir für Sie mit.

Kann ich mein Dach weiter nutzen und sanieren?

Ein Mobilfunkstandort belegt nicht das ganze Dach. Ist die Fläche groß genug, lässt sich der übrige Teil weiter verwerten. Und wenn eine Sanierung ansteht, kann das im Vertrag berücksichtigt werden – wir bringen den Punkt in die Verhandlung ein.