Ratgeber für Eigentümer

Mobilfunkmast auf Dach oder Grundstück: Was Eigentümer über Miete, Laufzeit und Ablauf wissen müssen.

Netzbetreiber und Funkturmgesellschaften suchen laufend Flächen für neue Antennenstandorte – für die Mobilfunkanlage auf dem Dach ebenso wie für den Mast auf der grünen Wiese, den viele einfach Sendemast nennen. Für Eigentümer heißt das: planbare Mieteinnahmen über Jahrzehnte, ohne eigene Investition. Hier sind die Zahlen und Abläufe, die wir aus über 27 Jahren Standortakquisition kennen. Sachlich und realistisch, inklusive der Zeiträume, die Eigentümer einplanen sollten.

01

Wie viel Miete zahlt ein Netzbetreiber?

Die Jahresmiete hängt vor allem von der Art der Fläche und der Region ab. Aus unserer Verhandlungspraxis sind folgende Spannen realistisch:

StandortartÜbliche Jahresmiete
Mast auf Freiflächeca. 2.500 bis 3.500 Euro
Dachstandortca. 3.000 bis 9.000 Euro

In ländlichen Regionen liegen die Mieten am unteren Ende, in Großstädten deutlich höher.

Über die Region hinaus fließen zwei Vertragspunkte in die Miethöhe ein:

  • Exklusivität: ob der Betreiber die Fläche exklusiv nutzt.
  • Untervermietungsrecht: ob der Betreiber Technik weiterer Anbieter am Standort zulassen darf.

Wie diese Punkte ausgestaltet werden, ist Teil der Vertragsverhandlung. Wir sorgen dafür, dass am Ende eine Vereinbarung steht, die für beide Seiten über die gesamte Laufzeit trägt.

Wichtig: Diese Spannen sind Erfahrungswerte aus unserer Verhandlungspraxis, keine Zusage. Was Ihr Standort wert ist, entscheidet die Netzplanung des Betreibers, und die Verhandlung.

02

Wie lange läuft ein Mietvertrag für einen Mobilfunkstandort?

  • Dachstandorte: in der Regel 10 bis 20 Jahre Grundlaufzeit.
  • Masten auf Freiflächen: in der Regel 30 Jahre.

Verlängerungsoptionen und eine Anpassung der Miete über die Laufzeit sind Verhandlungssache. Genau die Punkte, die wir für Eigentümer mit dem Betreiber klären.

03

Wie lange dauert es vom Erstkontakt bis zur ersten Miete?

Die ehrliche Antwort, die Eigentümer selten vorab hören:

  1. 1Erstkontakt bis Vertragsunterschrift: je nach Prozessen des Betreibers 4 bis 8 Monate.
  2. 2Unterschrift bis Baubeginn: 12 bis 36 Monate. Genehmigungen, Netzplanung und Bauabläufe brauchen Zeit.

Wer heute eine Fläche anbietet, sollte in Jahren denken, nicht in Wochen. Dafür läuft der Vertrag danach über Jahrzehnte.

04

Welche Kosten kommen auf Eigentümer zu?

Keine. Sämtliche mit Aufbau und Betrieb verbundenen Kosten trägt der Betreiber. Der Strom läuft über einen eigenen Zähler und wird direkt zwischen Betreiber und Energieversorger abgerechnet, Sie haben damit nichts zu tun. Nach Laufzeitende erfolgt der Rückbau vollständig durch den Betreiber.

Auch unsere Leistung kostet Eigentümer nichts: Wir werden vom Netzbetreiber vergütet.

Ausführlich je nach Objekt: Dachfläche vermietenoder Grundstück für einen Sendemast vermieten.

Sie haben eine größere Freifläche? Dann lohnt zusätzlich der Blick auf Photovoltaik und Windkraft:Flächen & Energie.

05

Baugenehmigung und Abstand zur Grenze

Oft ohne Baugenehmigung

Mehrere Bundesländer haben die frühere 10-Meter-Grenze angehoben: In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind Antennen und Antennenträger bis 15 Meter innerorts und bis 20 Meter außerorts verfahrensfrei. Bei Anlagen auf Gebäuden zählt dabei nur die Höhe ab dem Dachdurchtritt, nicht ab dem Boden – auf einem zwanzig Meter hohen Haus kann ein zwölf Meter hoher Träger also verfahrensfrei sein.

Abstand zur Grundstücksgrenze

Bei Masten auf Freiflächen bemisst sich die Abstandsfläche nach der Höhe der Anlage: in Bayern 0,4 der Masthöhe (mindestens 3 Meter), in Nordrhein-Westfalen und Berlin 0,4 (mindestens 2,5 Meter); bundesweit reicht die Spanne etwa von 0,2 bis 1,0 der Höhe. Reicht die Abstandsfläche über Ihr Grundstück hinaus, muss der Nachbar sie übernehmen – je nach Bundesland als Baulast oder als Erklärung gegenüber der Bauaufsicht. Für Zuwegung und Leitungen wird in der Regel eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

Stand September 2026. Bauordnungsrecht ist Ländersache: Die Werte unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und werden regelmäßig geändert – Bayern etwa hat 2021 von 1,0 auf 0,4 der Höhe umgestellt. Verbindlich ist allein die Bauordnung des jeweiligen Landes. Für Ihren Standort klären wir das im Einzelfall.

06

Strahlung, Genehmigung, Sicherheit

  • Die gesetzlichen Grenzwerte werden an Mobilfunkstandorten in der Praxis meist weit unterschritten.
  • Kein Standort geht ohne Prüfung ans Netz: Vor Inbetriebnahme erteilt die Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung, die die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt.
07

Warum mit Perfect Sales?

Wir haben seit 1999 Standorte im vierstelligen Bereich gesichert und für alle großen Netzbetreiber Deutschlands akquiriert. Wir kennen die Vertragsmuster, die Spielräume und die Prozesse der Betreiber.

Wir arbeiten im Auftrag von Netzbetreibern und Funkturmgesellschaften und verstehen beide Seiten: Unser Ziel sind Verträge, die über Jahrzehnte funktionieren.

Mehr über uns →

Lassen Sie Ihre Fläche kostenlos prüfen.

Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden. Unverbindlich, ohne Kosten für Sie.

Standort anbieten
Ratgeber

Häufige Fragen.

Wie viel Miete bekomme ich für einen Mobilfunkmast auf meinem Grundstück?

Für einen Mast auf einer Freifläche – umgangssprachlich einen Sendemast – sind in der Regel 2.500 bis 3.500 Euro Jahresmiete realistisch, je nach Region. Neben der Region fließen Vertragspunkte wie Exklusivität und Untervermietungsrecht in die Miethöhe ein.

Wie viel Miete bringt ein Mobilfunkstandort auf dem Dach?

Dachstandorte liegen üblicherweise zwischen 3.000 und 9.000 Euro Jahresmiete, ländlich am unteren Ende, in Großstädten deutlich höher.

Wie lange läuft ein Mietvertrag für einen Mobilfunkstandort?

Bei Dachstandorten sind 10 bis 20 Jahre üblich, bei Masten auf Freiflächen 30 Jahre. Verlängerungen und Mietanpassungen sind Verhandlungssache.

Wie lange dauert es, bis der Mobilfunkmast gebaut wird?

Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift vergehen je nach Betreiber 4 bis 8 Monate, von der Unterschrift bis zum Bau weitere 12 bis 36 Monate.

Welche Kosten entstehen für mich als Eigentümer?

Keine. Alle Bau- und Betriebskosten trägt der Betreiber, der Strom wird über einen eigenen Zähler direkt mit dem Energieversorger abgerechnet, und der Rückbau nach Laufzeitende erfolgt durch den Betreiber.

Ist die Strahlung eines Mobilfunkmasts gefährlich?

Die gesetzlichen Grenzwerte werden in der Praxis meist weit unterschritten. Vor Inbetriebnahme prüft die Bundesnetzagentur jeden Standort und erteilt eine Standortbescheinigung.