Schlanker Gittermast am Rand eines abgeernteten Feldes in der Dämmerung, Bodennebel und ein FeldwegSchlanker Gittermast am Rand eines abgeernteten Feldes in der Dämmerung, Bodennebel und ein Feldweg
Ratgeber für Eigentümer

Grundstück für einen Sendemast vermieten: Fläche, Miete, Ablauf.

Wo keine geeigneten Dächer stehen, braucht ein Netz eigene Masten. Für Eigentümer von Freiflächen heißt das: Eine kleine, meist ohnehin schwer nutzbare Ecke des Grundstücks wird zu einer Einnahme, die über 30 Jahre läuft. Was ein Sendemast an Fläche braucht, was er einbringt und wie lange es bis zum Bau dauert, steht hier.

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Welche Grundstücke in Frage kommen

Sendemast, Funkmast, Mobilfunkmast – gemeint ist dieselbe Anlage.

  • Acker- und Weideflächen, besonders an Feldwegen und Straßen
  • Waldrandlagen, wenn die Topografie passt – auf einer Erhöhung ist ein Standort machbar
  • Gewerbe- und Betriebsgelände, Lagerplätze, Höfe
  • Gemeindeflächen, Bauhöfe, Klärwerksgelände
  • Grundstücke entlang von Bundes- und Landstraßen oder Bahnstrecken

Entscheidend ist, ob ein Betreiber gerade einen Standort in Ihrem Gebiet benötigt. Das prüfen wir kostenlos für Sie.

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Wie viel Fläche gebraucht wird – und welcher Abstand

Ein Maststandort belegt einen klar umgrenzten Teil des Grundstücks: in der Regel 300 bis 500 Quadratmeter für die eingezäunte Fläche mit Mast und Technik, dazu die Zufahrt.

Der Rest der Fläche bleibt in Ihrer Nutzung. Dass rings um einen Mast weiter Landwirtschaft betrieben wird, ist der Normalfall und nicht die Ausnahme.

Abstand zur Grundstücksgrenze

Neben der Fläche selbst zählt der Abstand zur Grenze. Wie groß er sein muss, regelt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes – und sie rechnet ihn aus der Höhe der Anlage:

BundeslandAbstandsflächeMindestens
Bayern0,4 der Höhe, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,23 m
Nordrhein-Westfalen0,4 der Höhe, freistehende Antennenmasten außerorts 0,22,5 m
Berlin0,4 der Höhe2,5 m

Für einen 40 Meter hohen Mast sind das bei 0,4 also rund 16 Meter rundum. Andere Bundesländer rechnen mit anderen Faktoren – die Spanne reicht bundesweit etwa von 0,2 bis 1,0 der Höhe.

Bleibt diese Abstandsfläche auf Ihrem Grundstück, ist der Fall unkompliziert. Reicht sie darüber hinaus, muss der Nachbar zustimmen und den Teil auf seinem Grundstück übernehmen – je nach Bundesland als Baulast, in Bayern als Erklärung gegenüber der Bauaufsicht, die auch für spätere Eigentümer gilt. Machbar, aber es kostet Zeit und hängt vom Nachbarn ab. Große, tiefe Grundstücke sind deshalb im Vorteil gegenüber schmalen Streifen entlang der Grenze.

Stand September 2026. Bauordnungsrecht ist Ländersache: Die Werte unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und werden regelmäßig geändert – Bayern etwa hat 2021 von 1,0 auf 0,4 der Höhe umgestellt. Verbindlich ist allein die Bauordnung des jeweiligen Landes. Für Ihre Fläche klären wir das im Einzelfall.

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Was die Vermietung einbringt

StandortartÜbliche Jahresmiete
Mast auf Freiflächeca. 2.500 bis 3.500 Euro

Die Spanne hängt vor allem von der Region ab. Darüber hinaus fließen zwei Vertragspunkte in die Miethöhe ein:

  • Exklusivität: ob der Betreiber die Fläche exklusiv nutzt.
  • Untervermietungsrecht: ob der Betreiber Technik weiterer Anbieter am Standort zulassen darf.

Wie diese Punkte ausgestaltet werden, ist Teil der Vertragsverhandlung. Wir sorgen dafür, dass am Ende eine Vereinbarung steht, die für beide Seiten über die gesamte Laufzeit trägt.

Erfahrungswerte aus unserer Verhandlungspraxis, keine Zusage. Was Ihre Fläche wert ist, entscheiden die Netzplanung des Betreibers und die Verhandlung.

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Laufzeit und Zeitplan

  • Laufzeit: bei Masten auf Freiflächen in der Regel 30 Jahre.
  • Erstkontakt bis Unterschrift: je nach Prozessen des Betreibers 4 bis 8 Monate.
  • Unterschrift bis Baubeginn: 12 bis 36 Monate. Genehmigungen, Netzplanung und Bauabläufe brauchen diese Zeit.

Das ist die ehrliche Antwort, die Eigentümer selten vorab hören. Wer eine Fläche anbietet, sollte in Jahren denken – dafür trägt der Vertrag danach über drei Jahrzehnte.

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Was der Betreiber übernimmt

  • Bau des Masts, der Technikfläche und der Zuwegung
  • Stromanschluss über einen eigenen Zähler, abgerechnet direkt mit dem Energieversorger
  • Betrieb, Wartung und Versicherung der Anlage
  • Vollständiger Rückbau nach Ende der Laufzeit

Vor der Inbetriebnahme prüft die Bundesnetzagentur den Standort und erteilt eine Standortbescheinigung, die die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bestätigt. Ohne sie geht kein Mast ans Netz.

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Eine Fläche, mehrere Erträge

Ein Mast schließt andere Nutzungen nicht aus. Wer eine größere Freifläche hat, sollte parallel prüfen lassen, ob sie sich für Photovoltaik oder Windkraft eignet. Wir übernehmen die Flächenrecherche, die Vorprüfung und die Vertragsverhandlung; Planung, Bau und Betrieb der Anlage liegen bei spezialisierten Energiepartnern.

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Häufige Fragen.

Wie viel Miete bringt ein Sendemast auf meinem Grundstück?

Für einen Mast auf einer Freifläche sind in der Regel 2.500 bis 3.500 Euro Jahresmiete realistisch, je nach Region. Neben der Region fließen Vertragspunkte wie Exklusivität und Untervermietungsrecht in die Miethöhe ein.

Wie viel Fläche braucht ein Sendemast?

In der Regel 300 bis 500 Quadratmeter: die eingezäunte Fläche mit Mast und Technik samt Zuwegung. Der übrige Teil des Grundstücks bleibt in Ihrer Nutzung.

Wird das Grundstück verpachtet oder vermietet?

Vermietet. Auch wenn im Sprachgebrauch oft von Verpachtung die Rede ist: Geschlossen wird ein Mietvertrag über die Standortfläche. Am Ergebnis für Sie ändert das nichts.

Wie viel Abstand muss ein Sendemast zur Grundstücksgrenze halten?

Das regelt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, gerechnet aus der Höhe der Anlage – in Bayern 0,4 der Masthöhe, mindestens 3 Meter. Reicht die Abstandsfläche über Ihr Grundstück hinaus, muss der Nachbar sie übernehmen: je nach Bundesland als Baulast oder als Erklärung gegenüber der Bauaufsicht (Stand September 2026).

Kann ich mein Grundstück weiter landwirtschaftlich nutzen?

Ja. Belegt wird nur die eingezäunte Mastfläche mit der Zuwegung. Die Bewirtschaftung rings um den Standort läuft weiter.

Wie lange läuft der Vertrag für einen Mast auf einer Freifläche?

In der Regel 30 Jahre. Verlängerungen und Mietanpassungen sind Verhandlungssache.

Muss ein Wegerecht eingetragen werden?

In der Regel ja. Für Zuwegung und Leitungen wird eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Sie sichert dem Betreiber den Zugang über die gesamte Laufzeit.

Wer zahlt Bau, Strom und Rückbau?

Der Betreiber. Alle Bau- und Betriebskosten trägt er, der Strom wird über einen eigenen Zähler direkt mit dem Energieversorger abgerechnet, und der Rückbau nach Laufzeitende erfolgt ebenfalls durch den Betreiber.

Ist die Strahlung eines Sendemasts gefährlich?

Die gesetzlichen Grenzwerte werden in der Praxis meist weit unterschritten. Vor Inbetriebnahme prüft die Bundesnetzagentur jeden Standort und erteilt eine Standortbescheinigung.